Förderung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien in Wohngebäuden


Austauschpflicht nach GEG


Das am 01.11.2020 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz (GEG) enthält die energetischen Anforderungen an Neubauten und die Modernisierung von Bestandsbauten - u.a. die Austauschpflicht für Ölheizungen und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind.

Die Austauschpflicht gilt für alle Heizungen mit Konstanttemperaturkesseln: Gas- und Ölheizungen, die mit konstant hohen Systemtemperaturen von 70 bis 90°C arbeiten und nicht geregelt werden können.

Ausgenommen sind Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die ihr Haus seit dem 01.02.2002 selbst bewohnen, sofern das Gebäude nicht mehr als 2 Wohnungen aufweist.

Der Neueinbau von Ölkesseln ist ab 2026 nur noch als Hybridsystem gestattet. 



Bundesförderung für effiziente Gebäude


Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Einzelmaßnahmen (BEG EM) für Heizungsoptimierung und Anlagen zur Wärmeerzeugung einschließlich der energetischen Fachplanung und Baubegleitung.

Im Rahmen der Heizungsoptimierung wird u.a. der Einbau von Flächenheizungen/kühlungen mit 20% bezuschusst.

Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) sind u.a. Wärmepumpen und Solarthermieanlagen. Für Wärmepumpen beträgt der Zuschuss 35%, bei Austausch einer Ölheizung kommt ein Bonus von 10% hinzu. Der Zuschuss für Solarthermieanlagen beträgt 30%. Die Förderung ist jeweils auf 60.000 Euro gedeckelt.

Energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen in Zusammenhang mit der Förderung von Flächenheizungen, Wärmepumpen und Solarthermieanlagen erhalten einen Zuschuss von 50%, bei Ein- und Zweifamilienhäusern maximal 5.000 Euro, bei Mehrfamilienhäusern maximal 2.000 Euro pro Wohneinheit.


KfW-Förderprogramm 433 - Energieeffizient Bauen und Sanieren


Die Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW fördert Brennstoffzellenheizungen bis 20 kW Leistung. 

Die Förderung setzt sich zusammen aus einem Pauschalbetrag in Höhe von 5.700 Euro und einem leistungsabhängigen Zuschuss von 450 Euro pro 100 W elektrische Leistung. Die maximale Förderhöhe beträgt 40%.



KfW-Programme 270 und 275 - Erneuerbare Energien Standard und Speicher


Der KfW-Kredit 270 fördert die Errichtung, den Kauf und den Anbau von Photovoltaikanlagen, der KfW-Kredit 275 fördert stationäre Solarstromspeicher bis 30 Kilowattpeak (kWp).

Die Kredite werden in drei Laufzeitvarianten mit ein bis drei tilgungsfreien Anlaufjahren angeboten; der Kreditzins wird in der Regel über 10 Jahre festgeschrieben und orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarkts.


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